Alle Auszubildenden in den Ausbildungsberufen
- Maler und Lackierer,
- Fahrzeuglackierer
- Schilder-u. Lichtreklamehersteller
- Bauten- u. Objektbeschichter
müssen bis 15. März 2020 zur Prüfung angemeldet sein. Wir weisen nachdrücklich darauf hin, dass verspätete Abgabe der Anmeldung die Nichtzulassung des Azubis zur Prüfung aus organisatorischen Gründen zur Folge hat.
Anzumelden sind:
- Wiederholer aus der Prüfung Winter 2020
- Auszubildende mit Vertragsende 01.04.2020 bis 31.10.2020
- Auf Antrag auch Auszubildende mit späterem Vertragsende (01.11.2020 bis 31.03.2021), die aufgrund guter Leistungen vorzeitig geprüft werden sollen
Das Anmeldeformular finden Sie im Internet auf der Homepage der Handwerkskammer. Dieses muss im Original eingereicht werden, des Weiteren folgende Unterlagen in Kopie:
1. das aktuelle Berufsschulzeugnis
2. Zwischenprüfungsbescheinigung
3. betriebliche Beurteilungskarte (grün)
4. Stempel und Unterschrift der Schule
5. bei Malern und Lackierern sowie Bauten- u. Objektbeschichtern die Teilnahmebescheinigungen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist bei der Maler- und Lackiererinnung Berlin, Bereich Prüfungen, Köpenicker Straße 148/149, 10997 Berlin, einzureichen.