Mit der heutigen Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt gelten die neuen Mindestlöhne für Maler- und Lackierer als allgemeinverbindlich und sind somit zwingend anzuwenden.
Mit dem Tarifabschluss im Dezember 2022 wurde die Erhöhung der Mindestlöhne in unserem Gewerk wie folgt vereinbart:
Mindestlohn I (gültig für ungelernte Arbeitnehmer mit Hilfsarbeiten)
a) ab 01.04.2023 auf 12,50 €
b) ab 01.04.2024 auf 13,00 €;
Mindestlohn II (gültig für Gelernte Arbeitnehmer/Gesellen)
a) ab 01.04.2023 auf 14,50 € und
b) ab 01.04.2024 auf 15,00 €;
Der Tarifvertrag Mindestlohn hat eine Laufzeit bis zum 31.03.2025.
Den gesamten Text der Verordnung finden Sie bei Interesse in unserem ► Downloadcenter.