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27.04.2023 | Kategorie: Recht

Mindestlohn für allgemeinverbindlich erklärt

Mit der heutigen Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt gelten die neuen Mindestlöhne für Maler- und Lackierer als allgemeinverbindlich und sind somit zwingend anzuwenden.

Mit dem Tarifabschluss im Dezember 2022 wurde die Erhöhung der Mindestlöhne in unserem Gewerk wie folgt vereinbart:

Mindestlohn I (gültig für ungelernte Arbeitnehmer mit Hilfsarbeiten) 

a) ab 01.04.2023 auf 12,50 € 

b) ab 01.04.2024 auf 13,00 €; 

Mindestlohn II (gültig für Gelernte Arbeitnehmer/Gesellen) 

a) ab 01.04.2023 auf 14,50 € und 

b) ab 01.04.2024 auf 15,00 €; 

Der Tarifvertrag Mindestlohn hat eine Laufzeit bis zum 31.03.2025. 

Den gesamten Text der Verordnung finden Sie bei Interesse in unserem ► Downloadcenter.