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13.06.2018 | Kategorie: Recht

„Praxisordner Datenschutz“

Sie müssen den neuen europäischen Datenschutz einhalten, doch fällt die Umsetzung schwer – vor allem der Aufbau des „Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten“. Wir haben mit einem sehr umfassenden „Praxisordner Datenschutz“ viel Vorarbeit für Sie geleistet!

Der Ordner enthält:

  • Erläuterungen
  • Musterformulare sowie
  • die Mindestbeschreibung von 30 Verarbeitungstätigkeiten
    (Angabe der personenbezogenen Daten, Betroffenen, Empfängern etc.) 

in zehn Registern zusammengefasst. Auf Basis der aktuellen Rechtslage haben Sie damit alles, was Sie im Moment brauchen. 

Trotzdem: Schon die Aussagen der Aufsichtsbehörden der Bundesländer sind nicht einheitlich und auch im Verhältnis zur Bundesdatenschutzbeauftragten gibt es keine hundertprozentige Klarheit. Absolute Rechtssicherheit können wir nicht bieten – lassen Sie sich im Zweifel von Ihrer Landesaufsichtsbehörde beraten.

Drei Teile führen Sie durch das Thema:

  1. FAQ zur DS-GVO
  2. Praktische Erläuterungen, Formulare (Einwilligungen, Widerspruch, Auskunft … für Mitarbeiter, Kunden, Bewerber, Auftragsbearbeiter ...)
  3. 30 Verarbeitungstätigkeiten für Ihr individuelles Verzeichnis das Sie direkt nutzen, fortführen und erweitern können

Nach DS-GVO müssen Sie wie bei der GoBD dokumentieren, sehen Sie dies aber auch als Chance, Ihre Datenflüsse und die -verarbeitung jetzt intensiv zu prüfen und zu bereinigen, um Abläufe zu verbessern und Klarheit in den Datenflüssen zu schaffen.

Die Unterlagen können Sie komplett als PDF herunterladen und zusätzlich Musterformulare und das Verarbeitungsverzeichnis getrennt nur im Word-Format