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07.01.2021 | Kategorie: Innung

ÜLU Kurse finden wie geplant ab 11. Januar wieder statt

Zwar wird an der finalen Formulierung der neuen Verordnung im Berliner Senat noch gefeilt, aber der neue Paragraph 13a, der erstmalig den Bereich der beruflichen Bildung konkret anspricht scheint festzustehen. 

Eindeutig können demnach Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz durchgeführt werden. Dies gilt sowohl für die für Februar eingeladen Gesellen- sowie Zwischenprüfungen für Maler und Lackierer als auch für die ebenfalls anstehenden Gesellenprüfungen für Fahrzeuglackierer. 

Für “Angebote beruflicher Bildung”, worunter auch die Kurse der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung fallen, sind die Formulierung nicht so eindeutig, da sie die Empfehlung aussprechen, “.. den Lehrbetrieb vorrangig in alternativen Formen zum Präsenzunterricht durchzuführen, sofern dies möglich und mit dem Lernziel vereinbar ist.” Da alternative Formen in der Handwerksausbildung jedoch kaum darstellbar sind. haben sich alle betroffenen Berliner Innungen entschieden, ab kommender Woche wieder  Kurse der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung durchzuführen.

Auf die Einhaltung der verschärften Abstands- und Hygieneregeln wird selbstverständlich besonderes Augenmerk gelegt.

Das Ausbilderteam des Kompetenzzentrums Farbe freut sich bereits, die Auszubildenden wieder willkommen zu heißen.