Die Gefahrstoffverordnung hat bereits 2025 ein Update bekommen. Im Mittelpunkt steht dabei der Umgang mit Asbest bei Abbrucharbeiten. Wirksam werden neue Pflichten für Handwerksbetriebe allerdings erst ab Dezember 2026. Doch wer muss jetzt aktiv werden – und wie? Antworten auf diese Fragen finden Sie in diesem Artikel der Deutschen Handwerkszeitung.

