Allgemeine Fragen zur Ausbildung

Wie lange dauert die Probezeit?

Sie beträgt mindestens einen bis maximal  vier Monate und kann nur in absoluten Ausnahmefällen -  z. B. längere Krankheit - verlängert werden.

Wie lange dauert die Ausbildung?

In den drei von der Innung verantworteten Ausbildungsberufen

  • Maler und Lackierer
  • Fahrzeuglackierer
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller

gilt die Regelausbildungszeit von 36 Monaten

Verkürzung der Ausbildungszeiten

In wenigen Ausnahmefällen kann die Ausbildungszeit verkürzt werden. Nähere Informationen, wann das unter welchen Voraussetzungen der Fall sein kann, finden Sie im Merkblatt der Handwerkskammer..

Wann ist Ausbildungsbeginn?

Die Ausbildung beginnt in der Regel am 1. September eines Jahres. Einige Betriebe bieten aber auch an, die Ausbildung am 1. März zu beginnen.

Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung?

Für Maler und Lackierer sowie Fahrzeuglackierer ist sie gleich hoch und beträgt ab dem 1.8.2026

im 1. Lehrjahr:    900 €
im 2. Lehrjahr:    985 €
im 3. Lehrjahr: 1.150 €

Ausbildungsvergütung für die Schilder- und Lichtreklamehersteller seit dem 1.8.2023

im 1. Lehrjahr:   840 €
im 2. Lehrjahr:   890 €
im 3. Lehrjahr:   990 €

Welchen Urlaubsanspruch haben Auszubildende?

Bei Ausbidungsbeginn am 1. September haben die Auszubildenden für dieses Kalenderjahr einen abgestuften Anspruch auf mindestens 8,33 Arbeitstage.

Gemäß Tarifvereinbarung gilt ab 1.8.2020 für alle Azubis im Maler- und Lackiererhandwerk -unabhängig ob noch jugendlicher oder schon über 18 Jahre- der Anspruch auf 25 Arbeitstage Jahresurlaub.

Ansonsten gilt grundsätzlich das Bundesurlaubsgesetz, d.h. der gesetzliche jährliche Mindesturlaubsanspruch beträgt 24 Werktage (= 20 Arbeitstage).

Endet das Ausbildungsverhältnis - was bei Ausbildungsbeginn im Sommer die Regel ist - planmäßig in der zweiten Hälfte eines Kalenderjahres, so hat der Auszubildenden Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Bitte tragen Sie dies auch entsprechend im Ausbildungsvertrag ein.

Was ist die Ausbildungsverordnung?

In Deutschland gibt es bundeseinheitliche Standards für die betriebliche Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen. Diese sind für die einzelnen Gewerke in den Ausbildungsverordnungen festgelegt, die federführend vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) definiert werden. Nähere Informationen zu den Berufsbildern und den kompletten Text der jeweiligen Ausbildungsverordnung finden Sie unter den nachfolgenden Links:

Maler und Lackierer

Fahrzeuglackierer

Schilder- und Lichtreklamehersteller

Wann ist die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)?

Die Auszubildenden im ersten Lehrjahr werden immer erst nach frühestens vier Monaten - also nach erfolgreichem Bestehen der Probezeit - im Betrieb erstmalig zu einem, dann zweiwöchigen, Lehrgang eingeladen.

Welches Werkzeug brauchen die Auszubildenden?

Als „Rundum-Sorglos-Paket“ für Maler und Lackierer hat die Innung einen Azubi-Rucksack gepackt, in dem die gesamte benötigte Erstausstattung an Arbeitsmaterialien für Berufsschule und ÜLU bis zur Gesellenprüfung enthalten ist.

Für Innungsmitglieder liegt der Preis bei 244,19 € (inkl. MwSt.).

Auch Nichtinnungsmitglieder können diesen Rucksack für ihre Auszubildenden beziehen. Sie bezahlen 271,32 € (inkl. MwSt.).

Gibt es spezifische Berichtsordner für unser Handwerk?

Der Bundesverband hat speziell für Maler und Lackierer sowie für Fahrzeuglackierer eigene Berichtsordner zusammengestellt, die auf die Anforderungen des Handwerks ausgerichtet sind. Diese können direkt in der Innungsgeschäftsstelle erworben werden.
Den Schilder- und Lichtreklameherstellern empfehlen wir, das in jedem Schreibwarenladen erhältliche Berichtsheft zu kaufen, für sie werden keine speziellen Hefte angeboten.

Fragen zur Berufsschule

Welche Berufsschule besuchen die Auszubildenden?

Für die Azubis aller drei Gewerke ist die 'Wilhelm-Ostwald-Schule - Oberstufenzentrum für Gestaltung' im Immenweg 6 in 12169 Berlin-Steglitz der Ort, wo der regelmäßige Berufsschulunterricht stattfindet.

Welche Unterlagen werden für die Anmeldung zwingend benötigt?

  • Kopie des Ausbildungsvertrages oder Kopie des Einstellungsschreibens
  • Kopie des letzten Zeugnisses
  • Kopie des letzten erworbenen allgemeinbildenden Abschlusses
  • Zwei Passbilder

Wo melden sich die Azubis an?

Bitte zunächst online anmelden.

Hier geht es zur online-Anmeldung für die Berufsschule (Auszubildende)

Hier geht es zur online-Anmeldung für Schüler*innen in Vollzeitbildungsgängen (IBA, Fachoberschule, GTA, Berufliches Gymnasium)

ACHTUNG Die persönliche Abgabe der Unterlagen im Sekretariat ist nur zu eingeschränkten Öffnungszeiten möglich.

Öffnungszeiten des Sekretariats für Neuanmeldungen Mo-Do, 08.00 - 11.30 Uhr!
Wilhelm-Ostwald-Schule, Oberstufenzentrum für Gestaltung, Immenweg 6, 12169 Berlin-Steglitz
(Raum 0.18 Sekretariat / EG), Tel.: 030 9018 94800

Welches Fachbuch wird in der Berufsschule benötigt?

Dringend empfohlen für Schule und ÜLU wird nunmehr das Fachbuch "Lernfeldbuch für Maler/innen und Lackierer/innen" aus dem Verlag Handwerk und Technik.

Das Buch können Sie natürlich auch bei uns in der Innungsgeschäftsstelle zum Standard-Preis von 46,95 € brutto erwerben.

Wann ist der 1. Schultag?

Der Termin wird bei der Anmeldung in der Berufsschule mitgeteilt. Der Berufsschulunterricht findet einmal in der Woche statt. Der betriebstechnische Unterricht (BT) findet in Phasen statt;  z. Z. im siebenwöchigen Rhythmus für jeweils eine Woche. Die Auszubildenden werden rechtzeitig von der Berufsschule informiert.

Fragen zum Ausbildungsvertrag

Was muss im Ausbildungsvertrag noch bedacht werden?

Seit 2017 muss im Ausbildungsvertrag festgelegt werden, ob der vom Auszubildenden zu führende Ausbildungsnachweis handschriftlich oder digital  geführt wird. Bei älteren Ausbildungsvertragsformularen, in denen kein Auswahlfeld zum Führen des Ausbildungsnachweises vorgesehen ist, empfehlen wir, die gewählte Variante (digital oder handschriftlich) unter „Punkt F - sonstige Vereinbarungen“entsprechend zu vermerken oder fragen Sie in der Geschäftsstelle nach dem Muster für die Anlage zum Vertrag.

Benötige ich die Gewerkenummer?

Wenn Sie unserer Empfehlung folgen, den Ausbildungsvertrag online auszufüllen, werden die Nummern automatisch ergänzt. Anderenfalls müssen Sie im Vertrag die Nummern ergänzen:

Für Maler und Lackierer lautet die Gewerknummer 11100. In Berlin bilden wir lediglich die Fachrichtung „Gestaltung und Instandhaltung“aus. Diese hat die Kennzahl 11.

Bei Fahrzeuglackierern notieren Sie die Gewerknummer 11101.

Für Schilder- und Lichtreklamehersteller gilt die Gewerknummer 17510. Hier muss darüber hinaus einer von zwei Schwerpunkten ausgewählt werden:
Schwerpunkt: Grafik, Druck, Applikation
Schwerpunkt: Technik, Montage, Werbeelektrik/-elektronik

Werden Ausbildungsbetriebe gefördert?

Es gibt u. a. Förderungen

  • für die Ausbildung von „auf dem Arbeitsmarkt benachteiligten Jugendlichen“ (z. B. Jugendliche ohne Schulabschluss oder Flüchtlinge);
  • für die Einstellung von Mädchen oder Frauen; 
  • für die Übernahme von Azubis, die ihren Ausbildungsplatz durch Konkurs des Betriebes oder des Trägers oder durch Stilllegung des Betriebes im Land Berlin verloren haben
  • oder für Betriebe, die im Verbund ausbilden.

 

Wo finde ich den Ausbildungsvertrag?

Am besten direkt auf der Homepage der Handwerkskammer Berlin. Hier kann er auch sofort online ausgefüllt werden. Dann nur noch ausdrucken und von allen Vertragspartnern  – bei unter 18jährigen bitte auch allen Erziehungsberechtigten – unterschreiben lassen. 

Unter 18jährige dürfen darüber hinaus nur ausgebildet werden, wenn sie innerhalb der letzten 14 Monate vor Beginn der Ausbildung ärztlich untersucht worden ist (Erstuntersuchung) und dem Arbeitgeber hierüber eine Bescheinigung vorlegt. Weiterführende Informationen finden Sie im  Service-Portal des Landes Berlin.