E-Rechnung im Handwerk

20 Praxisfragen, 20 Antworten

Seit Januar 2025 müssen auch Handwerksbetriebe E-Rechnungen empfangen können – die Pflicht zum Ausstellen folgt gestaffelt: ab 2027 für Betriebe mit mehr als 800.000 Euro Jahresumsatz, ab 2028 für alle anderen. Trotzdem hapert es in der Praxis: Empfang, Ausstellung und Archivierung bereiten laut einer ZDH-Umfrage vielen Betrieben noch erhebliche Probleme. Antworten auf 20 typische Praxisfragen finden Sie in diesem Artikel der Deutschen Handwerkszeitung. Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, empfehlen wir Ihnen die Teilnahme an unserem Workshop E-Rechnung am kommenden Mittwoch, 23.09.2026, mit unserem langjährigen Steuerberater Dirk Wiese.