Seit dem 27. September 2026 gelten neue Regeln für Umweltaussagen in der Werbung. Grundlage ist die Umsetzung der EU-Richtlinie „EmpCo“ im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Eine Übergangsfrist gibt es nicht. Auch Werbung, die schon länger hängt oder fährt, ist erfasst. Das betrifft zunächst Ihre eigene Werbung. Genauere Ausführungen zu diesem Thema finden Sie in diesem Infoschreiben unserer Kollegen des ZVSL - Zentralverband Schilder und Lichtreklame.

