Neufassung der DGUV Vorschrift 2

Das ändert sich ab 1. Januar 2027

Die DGUV Vorschrift 2 regelt, wie Unternehmen ihre betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung zu organisieren haben. Ab dem 1. Januar 2027 gilt bei der BG BAU eine überarbeitete Fassung.

Auf dieser detaillierten Infoseite erfahren Sie, welche Änderungen für Ihr Unternehmen relevant sind, welche Betreuungsform für Ihr Unternehmen infrage kommt und wo Sie Unterstützung erhalten.