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05.02.2025 | Kategorie: Innung

Anpassung der Prüfungsgebühren

Mehr als zehn Jahre konnten die Gebühren für die Abnahme von Zwischen- und Gesellenprüfungen konstant gehalten werden. In dieser Zeit sind aber sowohl notwendige Raummieten als auch die Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen Prüfer sowie die Personalkosten für den Bereich Prüfung regelmäßig und erkennbar gestiegen. Die Aufwandsentschädigungen lagen hierbei deutlich über den von der Handwerkskammer festgelegten Mindestsätzen, da wir das ehrenamtliche Engagement der Prüfer immer angemessen  honorieren wollten.

Daher hat die letzte Innungsversammlung im Jahr 2024 einstimmig die Anpassung der Prüfungsgebühren wie folgt beschlossen:

„Die Prüfungsgebühren für Maler und Lackierer, Fahrzeuglackierer sowie Schilder- und Lichtreklamehersteller werden mit Wirkung zum 1. Januar 2025 wie folgt erhöht:

● für die Zwischenprüfung / Gesellenprüfung Teil 1 von 216 € auf 270 €

● für die Gesellenprüfung / Gesellenprüfung Teil 2 von 432 € auf 525 €.

Der davon in Abzug zu bringende Kostenvorteil für Innungsmitglieder beläuft sich zukünftig auf 87,50 € bzw. 175 €.“

Die aktuelle Übersicht "Gebühren für die Berufsausbildung" finden Sie hier. Sie wurde ordnungsgemäß am 03.01.2025 im Amtblatt 01/25 veröffentlicht.