Auf die
Farbe, fertig, los!
Training für Pinselfreunde.
Überbetriebliche
Lehrlingsunterweisung (ÜLU)
Nicht jeder Betrieb kann seinen Auszubildenden jeden geforderten Ausbildungsteil nahebringen. Darum werden wichtige Ausbildungsinhalte allen Auszubildenden im Maler- und Lackiererhandwerk in der ÜLU vermittelt. Sie ist als Teil der betrieblichen Ausbildungsphasen fest im Dualen Ausbildungssystem der deutschen Berufsbildung verankert. Für die verschiedenen Gewerke sind jeweils verschiedene Lehrinhalte als Module festgelegt, die dann bundesweit geschult werden.
Unser Ausbilderteam, bestehend aus Bildungsstättenleiter Eik Nausedat, Recep Özmen, Dorottya Buza und Heiko Neumann (v.l.n.r.), unterweist die Auszubildenden im Berliner Maler- und Lackiererhandwerk im 1. Lehrjahr in dem zweiwöchigen Modul Gestalten, Formen und Beschichten eines Objektes (G-MBF/03).
Im 2. Lehrjahr stehen die drei jeweils einwöchigen Module
- Gestalten einer Fassade (MB1/04)
- Gestalten eines Messestands (MB2/04) sowie
- Gestalten eines Innenraumes (MB3/04)
auf dem Programm und im 3. Lehrjahr die drei einwöchigen Module
- Gestalten eines historischen Treppenhauses (MGI2/04)
- Gestalten eines Einrichtungsgegenstands (MGI3/04) sowie
- Gestalten eines repräsentativen Eingangsbereichs. (MGI1/04)
Dies wurde von der Vollversammlung der Handwerkskammer Berlin am 8. Mai 2019 so beschlossen.
Eine Gesamtübersicht aller Ausbildungsmodule finden Sie auf den Seiten des Heinz-Piest-Instituts für Handwerkstechnik.
Sämtliche Kurse finden in den Lehrwerkstätten der Berliner Malerinnung statt. Das Kompetenzzentrum Farbe befindet sich in der Köpenicker Str. 148/149 in 10997 Berlin-Kreuzberg, in unmittelbarer Nähe des Ostbahnhofs. In diesem Gebäude ist auch die Innung für Metall- und Kunststofftechnik zuhause. Unsere Malerwerkstätten sind über Aufgang C zu erreichen und befinden sich im 2. OG.
Termine, Inhalte und Förderung der ÜLU-Lehrgänge
Zuwendung Landesmittel Grund-/Fachstufe 2023
Zuwendung Landesmittel Grund-/Fachstufe 2023
Wichtige Information für alle Ausbildungsbetriebe, die von der Förderung durch Landesmittel profitieren
Seit dem 01.05.2024 gilt in Berlin der Mindestlohn in Höhe von 13,69 Euro je Stunde (§ 9 Abs. 1 Mindestlohngesetz für das Land Berlin (LMiLoG Bln)* und liegt damit über dem Bundesmindestlohn.
Gemäß § 7 LMiLoG Bln gewährt das Land Berlin Zuwendungen nach der Landeshaushaltsordnung nur, wenn die Empfänger*innen sich verpflichten, ihren Arbeitnehmern*innen (ohne Auszubildende, Umschüler*innen nach dem Berufsbildungsgesetz)** mindestens den Landesmindestlohn nach § 9 LMiLoG Bln zu zahlen. Die genannte Verpflichtung ist einzuhalten. Anderenfalls kann es zur Folge haben, dass eine Förderung abgelehnt oder eine gewährte Förderung zurückgenommen wird. Auf Verlangen sind der Bewilligungsstelle anonymisierte Lohnnachweise vorzulegen. Wir bitten um eine umgehende Rückmeldung an uns, sofern Sie die Vorgaben des Landesmindestlohngesetzes nicht einhalten.
* Mindestlohngesetz für das Land Berlin (Landesmindestlohngesetz - LMiLoG Bln) vom 18. Dezember 2013 (GVBl. S. 922) zuletzt geändert durch Art. 8 G zur Änd. des Bürger- und PolizeibeauftragtenG und weiteren Gesetze vom 9. Februar 2023 (GVBl. S. 30)
** Hier sind alle Ihre sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, auch die Ungeförderten, inbegriffen. Arbeitnehmer*in im Sinne des LMiLoG Bln ist, wer sich durch einen privatrechtlichen Vertrag verpflichtet hat, in sozialversicherungspflichtiger Form oder als geringfügig Beschäftigte*r gegen Entgelt Dienste zu leisten, die in unselbstständiger Arbeit im Inland zu erbringen sind (§ 3 Abs. 1 LMiLoG Bln). Als Arbeitnehmer*innen gelten nicht Auszubildende, Umschüler*innen nach dem Berufsbildungsgesetz, Personen, die in Verfolgung ihres Ausbildungszieles eine praktische Tätigkeit nachweisen müssen, sowie Personen in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis nach § 221 Absatz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (§ 3 Abs. 2 LMiLoG Bln).
Termine
Alle ÜLU-Kurse finden in den Lehrwerkstätten der Berliner Malerinnung in der Köpenicker Str. 148/149 in 10997 Berlin-Kreuzberg statt.
Pro Kurs können maximal zwölf Auszubildende unterrichtet werden. Die Klassenstärken sind aber bekanntlich regelmäßig höher. Daher müssen die Klassen regelmäßig bei der Kursplanung auf verschiedene Termine verteilt werden. Bitte also nicht wundern, wenn Mitschüler einer Klasse eine Einladung erhalten, man selber aber nicht.
Vom 9. bis 19. September bleiben die Lehrwerkstätten wegen der anstehenden Gesellenprüfungen Teil 1 für Kurse der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung geschlossen.
23. - 30.09: Auszubildende der Klasse 22-03 zu Kurs MGI2/04 (Berufschultag: Mittwoch)
23. - 30.09: Auszubildende der Klasse 22-14 zu Kurs MGI3/04 (Berufschultag: Donnerstag)
23. - 30.09: Auszubildende der Klasse 23-12 zu Kurs MB1/04 (Berufschultag: Dienstag)
23.09: - 10.10.: Nachholer verschiedener 23er Klassen zu Kurs G-MBF/03
01. - 09.10.: Auszubildende der Klasse 22-11 zu Kurs MGI4/04 (Berufschultag: Montag)
02. - 09.10.: Auszubildende der Klasse 23-14 zu Kurs MB2/04 (Berufschultag: Donnerstag)
04. - 11.10.: Auszubildende der Klasse 23-22 zu Kurs MB1/04 (Berufschultag: Dienstag)
10. - 17.10.: Auszubildende der Klasse 23-05 zu Kurs MB1/04 (Berufschultag: Freitag)
11. - 18.10.: Auszubildende der Klasse 22-12 zu Kurs MGI3/04 (Berufschultag: Dienstag)
11. - 18.10.: Auszubildende der Klasse 22-03 zu Kurs MGI2/04 (Berufschultag: Mittwoch)
Übersicht ÜLU-Lehrgänge
Hier finden Sie eine Übersicht über Inhalte und Dauer der Lehrgänge: