Alles kann
man streichen.
Datenschutz
aber besser nicht.

Datenschutz

Nicht erst seit dem 25. Mai 2018 ist das Thema Datenschutz im besonderen Maße in den öffentlichen Fokus gerückt. Seit diesem Tag gilt die Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) ohne Wenn und Aber. Seither hat sich die große Aufregung glücklicherweise erkennbar gelegt.

Aber natürlich sind die Erfordernisse, die in der Verordnung festgehalten sind, von allen Betrieben, die Daten in irgendeiner Form verarbeiten, strikt zu beachten. Die Innung informiert regelmäßig darüber, was unsere Betriebe zu beachten haben, insbesondere aus den Bereichen Informations- und Dokumentationspflichten, aber auch Beschäftigtendatenschutz.

Gleichwohl werden  immer Fragen offen bleiben, die nicht allgemein zu beantworten sind. In diesen Fällen vermitteln wir gerne den Kontakt zum Datenschutzbeauftragten der Innung, der Ihnen sicher weiterhelfen kann. Sprechen Sie uns an.

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Tipp: Praxisordner Datenschutz

Mit dem umfassenden Praxisordner Datenschutz hat der Bundesverband in Zusammenarbeit mit den Landesinnungsverbänden eine Menge  Vorarbeit für Sie geleistet, um Ihnen die Umsetzung der Datenschutzrichtlinien zu erleichtern.

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